Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht

Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht

Wir beraten deutsche und ausländische Unternehmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Versicherungen in allen Angelegenheiten des Bankrechts und des Versicherungsrechts. Dabei bearbeiten wir nationale wie grenzüberschreitende Sachverhalte gleichermaßen. Unsere Praxis umfasst neben dem jeweiligen Aufsichtsrecht auch alle vertragsrechtlichen Fragen, wie sie etwa mit der bankmäßigen Geschäftsverbindung, Kontoführung und Kreditsicherung verbunden sind.

Im Finanzrecht beraten wir deutsche und ausländische Kreditinstitute, aber auch Kreditnehmer in allen Bereichen des bilateralen und syndizierten Kreditgeschäfts. Insbesondere verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Strukturierung, Erstellung und Überprüfung der für die Kreditgewährung und deren Besicherung erforderlichen Vertragsdokumentation bei Unternehmensfinanzierungen, Akquisitionsfinanzierungen, Export- und Handelsfinanzierungen, Projektfinanzierungen und Immobilienfinanzierungen. Im Rahmen von Restrukturierungen stellen wir darüber hinaus unsere Expertise in Fragen des nationalen und internationalen Insolvenzrechts zur Verfügung. Des Weiteren stehen wir Industrieunternehmen, Banken und Ratingagenturen auch beim Aufsetzen und bei der Bewertung von Asset Backed Securities-Transaktionen anwaltlich zur Seite.

Im Kapitalmarktrecht beraten wir Investmentbanken in ihrer Funktion als Emissionsbegleiter sowie deutsche und ausländische Emittenten bei Emissionen, Börsennotierungen und der laufenden Compliance. Unsere Beratung umfasst das gesamte Spektrum von der Due Diligence und der Dokumentation (einschließlich Prospekterstellung) über die Abstimmung mit Aufsichtsbehörden und Börsenzulassungsstellen bis hin zur Gestaltung des Vertriebs und der resultierenden Folgepflichten. Unsere Expertise erstreckt sich von Börsengängen und Zweitplatzierungen über Bezugsrechtsemissionen und Quick-to-Market-Transaktionen zu Privatplatzierungen und Paketveräußerungen. Sie schließt neben klassischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten (high yield und investment grade) auch hybride Instrumente wie Wandel-, Umtausch- und Aktienanleihen sowie Genussscheine und Zertifikate ein. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung von in- und ausländischen Fonds (UCITS wie non-UCITS) und sonstigen nichtregulierten Anlagevehikeln bei der Strukturierung und dem Vertrieb der Investmentanteile in Deutschland. Darüber hinaus sind wir erfolgreich bei der Abwehr von Prospekthaftungsansprüchen tätig, vielfach in kapitalmarktrechtlich und prozessual äußerst komplexen Prospekthaftungsstreitigkeiten.

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