Gesellschaftrecht, Mergers and Acquisitions

GESELLSCHAFTSRECHT, MERGERS & ACQUISITIONS

Das Gesellschaftsrecht ist seit Beginn ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Die Betreuung börsennotierter Unternehmen im aktienrechtlichen Tagesgeschäft, bei Kapital- und Strukturmaßnahmen, Fragen der Corporate Governance und der Haftung, bei Stock Options-Programmen und bei außergewöhnlichen aktienrechtlichen Fragestellungen gehört ebenso dazu wie die gesellschaftsrechtliche Strukturierung und Beratung von eigentümergeführten Unternehmen.

Mergers & Acquisitions wie Käufe und Verkäufe von Unternehmen und Unternehmensteilen, Verschmelzungen, Übernahmeangebote und Umstrukturierungen sind unsere besondere Stärke. Einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit bilden dabei grenzüberschreitende Transaktionen, oftmals solche unter Beteiligung von Investoren aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis. Ausgewiesen sind wir auch in der Beratung beim Erwerb von Betrieben und Unternehmensteilen aus der Insolvenz. Bei der Prüfung, Akquisition und Umstrukturierung von Unternehmen profitieren unsere Mandanten nicht nur von unserer gesellschaftsrechtlichen Kompetenz, sondern auch von unseren umfassenden Erfahrungen in sonstigen transaktionsrelevanten Rechtsgebieten (einschließlich des Arbeitsrechts).

In den vergangenen Jahren besonderes Gewicht gewonnen hat die Beratung von Finanzinvestoren und von Unternehmen bei Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen. Wir sind ferner gefragter Ratgeber bei komplexen Streitigkeiten im Gesellschafterkreis, bei Unternehmenskrisen und in Fragen der Unternehmensnachfolge.

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